
Käuferleitfaden
Immobilienkauf in Spanien
Ein klarer, schrittweiser Überblick für internationale Käufer beim Erwerb eines Hauses oder einer Investitionsimmobilie auf La Palma und in ganz Spanien.
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Erste Immobiliensuche
Wir beginnen damit, Ihre Prioritäten zu verstehen — Lage, Budget, Nutzung und Zeitplan. Auf dieser Basis erstellen wir eine Auswahl passender Immobilien auf La Palma, einschließlich Off-Market-Möglichkeiten, wo sinnvoll.
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Besichtigung und Due Diligence
Besichtigungen können persönlich oder per Video erfolgen. Für jede Immobilie von Interesse sammeln wir die wichtigsten Unterlagen: Eigentumsurkunde (escritura), nota simple aus dem Grundbuch, Katasterdaten, Baugenehmigungen und etwaige Gemeinschaftsstatuten.
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NIE-Nummer
Jeder ausländische Käufer benötigt eine Número de Identificación de Extranjero (NIE) — die spanische Steueridentifikationsnummer. Sie kann in Spanien oder über ein spanisches Konsulat im Ausland beantragt werden. Ihr Anwalt kann den Antrag per Vollmacht für Sie stellen.
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Anwalt / Rechtliche Prüfung
Wir empfehlen dringend, einen unabhängigen spanischen Anwalt (abogado) zu beauftragen, der nicht mit dem Verkäufer verbunden ist. Ihr Anwalt prüft das Eigentum, eingetragene Schulden oder Hypotheken, Baurecht, Gemeinschaftskosten und den rechtlichen Status der Immobilie, bevor Geld fließt.
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Reservierungs- oder Optionsvertrag
Sobald eine Immobilie ausgewählt ist, nimmt ein Reservierungsvertrag sie typischerweise für einen festgelegten Zeitraum (häufig 2–4 Wochen) gegen eine kleine Anzahlung vom Markt. Alternativ kann ein Kaufoptionsvertrag längere Exklusivität sichern.
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Privater Kaufvertrag
Der contrato de arras privado legt Endpreis, Abschlussdatum und Bedingungen fest. Eine Anzahlung von ca. 10% wird üblicherweise in diesem Schritt geleistet. Tritt der Käufer zurück, verfällt die Anzahlung; tritt der Verkäufer zurück, schuldet er üblicherweise den doppelten Betrag.
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Notarieller Abschluss
Der Abschluss erfolgt vor einem spanischen Notar (notario), der die Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde (escritura pública) beurkundet. Der Restbetrag wird gezahlt, die Schlüssel übergeben und die Urkunde anschließend zur Eintragung auf Ihren Namen beim Grundbuchamt eingereicht.
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Steuern und Kaufnebenkosten
Kalkulieren Sie ca. 10–13% des Kaufpreises für Steuern und Gebühren. Bei Wiederverkäufen umfasst dies typischerweise ITP (Übertragungssteuer, 6,5% auf den Kanaren), Notar- und Grundbuchgebühren sowie Anwaltskosten. Neubauten unterliegen statt ITP der IGIC und Stempelsteuer. Ihr Anwalt liefert eine exakte Berechnung.
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Versorgung und Nachbetreuung
Nach dem Abschluss unterstützen wir bei der Übertragung der Versorgungsverträge (Wasser, Strom, Internet), beim Einrichten von Lastschriften für lokale Steuern (IBI) und Gemeinschaftskosten und — wo relevant — bei der Anmeldung zur Steuererklärung für Nichtansässige.
Haben Sie Fragen zu einer bestimmten Immobilie?
Wir begleiten Sie gerne persönlich durch den Prozess — auf Englisch, Deutsch oder Spanisch.
Haftungsausschluss
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine unabhängige rechtliche oder steuerliche Beratung. Steuersätze, Verfahren und Anforderungen können sich ändern und je nach persönlicher Situation variieren. Konsultieren Sie vor jeder Transaktion stets einen qualifizierten spanischen Anwalt und Steuerberater.
